.. heute hab ich lange mit unserer Steuerkanzlei gesprochen, ich hatte eigentlich gedacht, das wir alle Unklarheiten beseitigt hätten, allerdings war dem nicht so…
Wir haben festgestellt, das die von mir gelieferten Daten nicht ausreichend waren, da es für eine Kostenträgerrechnung nicht genug ist, nur die Arbeitszeiten zu erfassen, sondern, dass es darüber hinaus auch nötig ist, alle Zeiten zu brücksichtigen, die Mitarbeiter krank, auf Schulungen oder im Urlaub waren.
Der Grund hierfür ist auf den zweiten Blick sehr einleuchtend, ist aber beim ersten Mal leicht zu übersehen. Wenn man davon ausgeht, dass das Gehalt der Mitarbeiter auf alle von ihnen gearbeiteten Stunden verteilt wird, dann ist klar, das man dort auch Fehlzeiten erfassen muss, anderenfalls würde sonst eine Stunde immer teurer werden je weniger ein Mitarbeiter in einem Monat Urlaubs- oder krankheitsbedingt fehlen würde.
Die Folge davon wäre, das ein Projekt, auf dem der Mitarbeiter bspw. seine einzige stunde in diese Monat gearbeitet hat, dass gesamte Gehalt des Mitarbeiters tragen müsste. Dies ist gerade im zusammenhang mit dem Kostenträger prinzip nicht vereinbar.
An dieser Stelle ein großes Dankeschön an die Steuerkanzlei, für die gute Zusammenarbeit beim stemmen der Last…
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